Kann man Gärtnerkosten von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich lässt sich diese Frage mit Ja beantworten. Allerdings gibt es einige Dinge, die man wissen sollte, bevor man die Gärtnerkosten in der Steuererklärung geltend macht.

Rechnungen aufdröseln – und aufheben!

Zum einen sollte man beachten, dass nur die Dienstleistung an sich, also die Arbeitsstunden so wie die Fahrtzeit, von der Steuer abgesetzt werden können. Nicht aber etwaige Materialkosten. Normalerweise kann man der Rechnung entnehmen, welcher Anteil der Gesamtsumme auf Material entfällt und welcher auf die Arbeitszeit. Sollte dies nicht ersichtlich sein, müsste um eine neue Rechnung gebeten werden, aus der die Aufteilung klar hervorgeht. Auch wenn die Rechnungen inzwischen nicht mehr mit eingereicht werden müssen, ist es wichtig, dass man sie aufbewahrt, so dass sie im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können.

Gartenpflege und -gestaltung sind haushaltsnahe Aufwendungen

Aber an welcher Stelle in der Steuererklärung dürfen die Gärtnerkosten nun aufgeführt werden? Das kommt darauf an, ob es sich dabei um Gartenpflege oder Gartengestaltung handelt. Ersteres landet unter haushaltsnahen Dienstleistungen. Letzteres unter Handwerkerleistungen. Für beide Fälle gilt das oben Beschriebene: Nur die Dienstleistung kann abgesetzt werden! Sowohl die haushaltsnahen Dienstleistungen wie auch die Handwerkerleistungen finden sich in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Maximal können 20% der Lohnkosten (höchstens 1.200€) pro Jahr abgesetzt werden.

Weitere Bedingungen fürs Absetzen

Wichtig ist auch, dass man das Haus oder die Wohnung, worauf sich die Kosten beziehen, selbst bewohnt. Es darf durchaus auch eine Zweit- oder Ferienwohnung oder ein Schrebergarten sein. Solange sich der Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands befindet, kann das Objekt auch im EU-Ausland liegen.

Keine Steuererleichterung bei Neubauten

Ein Sonderfall ist das Anlegen eines Gartens im Rahmen eines Neubaus. Hier können die Kosten nicht für die Steuerermäßigung angesetzt werden, da es sich dabei nicht um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt.

Wie aus den Gärtnerkosten Werbungskosten werden

Besteht ein direkter Zusammenhang zu den erzielten Einkünften oder zur Berufstätigkeit des Steuerzahlers, so können die Gärtnerkosten auch als Werbungskosten abgesetzt werden – in diesem Fall voll, einschließlich der Materialkosten. Ein Beispiel wären die Kosten, die ein Vermieter im Rahmen der Gartenpflege oder -gestaltung seines Mietobjekts aufbringt. Ein anderes Beispiel wäre das gewerbliche Betreiben eines Social Media Kanals rund um das Thema Garten. Wird hierfür ein Tutorial gedreht, in dem man sieht, wie Kartoffeln gepflanzt werden, so könnte alles, was dafür benötigt wurde, wie die Saatkartoffeln, Spaten uns so weiter, von der Steuer abgesetzt werden.

Steuererklärung abgeben: Finanziell lohnenswert, aber ziemlich lästig

Unterschiede gibt es bei all diesen Regelungen nicht innerhalb von Deutschland. Alle Deutschen können ihre Einkommenssteuererklärung normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Verpflichtend ist das für „normale“ Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis nicht. Allerdings lohnt es sich in der Regel, da man neben den genannten haushaltsnahen Aufwendungen und Werbungskosten noch zahlreiche andere Kosten von der Steuer absetzen kann. Auch wenn es so unterm Strich Kohle zurückgibt, stellt es vielen Deutschen schon beim Gedanken an ihre Einkommenssteuererklärung die Haare auf. Man braucht schon etwas Übung, um mit dem Fachjargon in den Formularen zurecht zu kommen.

Alle Angaben ohne Gewähr

 

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