Sind Schäden durch Wildtiere erstattungsfähig?

Mensch und Tier rücken immer näher aneinander: Das zeichnet sich zum Beispiel in Großstädten ab, wo Wildschweine oder Waschbären inzwischen heimisch werden und auf Futtersuche durch Straßen, Parks oder Gärten ziehen. Andererseits werden am Land immer neue Baugebiete ausgewiesen. Der Lebensraum der Tiere wird so knapper und es kommt deshalb häufiger vor, dass Wildtiere auf Privatgrundstücke vordringen. Das ist besonders oft bei Grundstücken, die nahe am Waldrand gelegen sind, der Fall.

Schlimmstenfalls hat dies zur Folge, dass Schäden im Garten oder gar am oder im Haus entstehen. Wer haftet dann? Sind die Schäden erstattungsfähig? Wir haben für Euch recherchiert und klären diese Fragen.

Haftung auf „bejagbaren“ Flächen

Wenn Schäden durch Wildtiere an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen entstehen, ist die Sache klar geregelt: Der Flächeneigentümer muss nicht selbst für den Schaden aufkommen, sondern hat Anspruch auf Erstattung durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Wildtier um ein Schalenwild (also einen Paarhufer) oder ein Wildkaninchen handelt.

Keine Haftung in „befriedeten“ Gebieten

Anders sieht die Sachlage auf privaten Grundstücken aus bzw. auf allen Flächen, die gar nicht bejagbar sind. Hier sind die Grundstücksbesitzer selbst dafür verantwortlich, Flächen so einzuzäunen, dass sie vor Wildtieren geschützt sind. Jagdgenossenschaft oder Jagdpächter müssen Privatleuten grundsätzlich nichts erstatten, wenn es zu einem Schaden durch Wild kommt. Das ist überall in Deutschland gleich geregelt.

Wildtierschäden in Haus und Garten

Aber was, wenn der Marder im Dachboden die Isolierung zerstört? Oder ein Waschbär den Keller verwüstet? Kaum hätte ein Zaun dies verhindern können. Und oft ist es auch gar nicht so einfach, solche Eindringlinge wieder loszuwerden – nicht zuletzt aus naturschutzrechtlichen Gründen. Kann man sich also auch gegen solche Fälle nicht absichern?

Versicherungsschutz? Nur mit viel Glück!

Es ist nicht unmöglich, dass Wohngebäudeversicherungen derartige Schäden abdecken. Aber ehrlicherweise muss man sagen, dass es eher die Ausnahme ist. Betrifft der Schaden den Garten, so ist es praktisch ausgeschlossen, dass eine Versicherung das abdeckt. Mit etwas Glück können bestimmte Schäden durch Wildtiere im Haus mit einer Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um „unbenannte Gefahren“ abgesichert werden. Dabei sind aber weder alle erdenklichen Arten von Schäden noch alle Wildtierarten enthalten. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich und ist mitunter ernüchternd. Gerade bei kleineren Schäden ist es ratsam, die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen, da die Versicherungen nach einem Schadensfall von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnten.

In welchen Ausnahmen und Sonderfällen eine Wohngebäudeversicherung zahlen könnte

Was mit etwas Glück abgedeckt sein könnte wären zum Beispiel Marderschäden im Dach oder Tierbisse an elektrischen Leitungen. Auch die eher abwegige Situation, dass ein Schalenwildtier, also etwa ein Reh oder ein Wildschwein, im Haus etwas beschädigt oder entwendet, könnte unter Umständen abgedeckt sein.

Der beste Schutz: Geschlossene Türen und ein Zaun

Fazit: Sich gegen Wildtierschäden im Haus abzusichern, ist nur bedingt möglich. Wer dennoch Wert auf eine derartige Versicherung legt, sollte sich von einem kompetenten Versicherungsmakler beraten lassen. Gänzlich unmöglich ist es, den Garten gegen Wildtierschäden abzusichern. Garteneigentümer müssen durch geeignete Zäune dafür sorgen, dass ihre Pflanzen von Wildtieren unversehrt bleiben.

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