Zelten

Zelten abseits des Gartens oder Campingplatzes

Es ist die Nähe zur Natur, die frische Luft, die einem stets um die Nase weht und natürlich auch das Gefühl der Freiheit, das das Zelten so besonders und beliebt macht. Wer also nicht so gern in einem Hotel oder einer Ferienwohnung übernachtet und eine Alternative zum Wohnmobil sucht, ist mit einem Zelt sehr gut beraten. Doch darf man eigentlich überall zelten oder gibt es gewisse Regeln für die Übernachtung im Freien?

Wo ist das Zelten erlaubt?

Mit ein wenig Proviant und einem Zelt im Gepäck kann das Abenteuer beginnen. Die Flucht in die Wildnis ist für viele Menschen ein wahrer Hochgenuss. Ruhen unter dem Himmelszelt und dabei den Geräuschen der Natur lauschen – ein verlockender Gedanke. Aber: Nicht immer und überall ist freies Übernachten gestattet. Tatsächlich gelten in vielen Ländern sogar Camping-Verbote. Doch beginnen wir erst einmal mit der Gesetzeslage in Deutschland. Diese ist eindeutig und besagt: Wildcampen ist im öffentlichen Bereich in den meisten Bundesländern strikt untersagt. Wer trotzdem nicht widerstehen kann, benötigt unbedingt die Einwilligung des Grundstückseigentümers. Erst dann kann jeder sein Zelt auf privaten Flächen aufschlagen.

Interessant: Das Biwak, also das Übernachten im Schlafsack auf einer einfachen Isomatte, ist laut dem Gesetzgeber wiederum weder erlaubt noch verboten. Hierbei handelt es sich somit um eine gewisse Grauzone. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, fragt aber am besten direkt beim Wald-, Wiesen- oder Feldbesitzer nach, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Überblick über Erlaubnisse oder Verbote zum Zelten in den einzelnen Bundesländern

 

Bundesland Zelten Biwak Info
Baden-Württemberg Nein Nein Verbot ist im Naturschutzgesetz § 44 verankert
Bayern Nein Nein Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig.
Berlin Nein Nein Zustimmung des Grundstückseigentümers ist notwendig.
Brandenburg Ja, für eine Nacht – außer in Gärten, auf Höfen oder anderen Privatgrundstücken Ja Es drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen von bis zu 400 Euro
Bremen Ja Ja Zustimmung des Grundstückseigentümers ist notwendig.
Hamburg Ja Ja Zustimmung des Grundstückseigentümers ist notwendig.
Hessen Ja Ja Zustimmung des Grundstückseigentümers ist notwendig.
Mecklenburg-Vorpommern Nein Nein Ausnahmen bedürfen der außerordentlichen Genehmigung des Eigentümers
Niedersachsen Nein Nein Zustimmung des Grundstückseigentümers ist notwendig.
Nordrhein-Westfalen Nein Nein Zustimmung des Grundstückseigentümers ist notwendig.
Rheinland-Pfalz Ja Ja Das Campen ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzers laut §22 des Landwaldgesetzes erlaubt.
Saarland Ja Ja Das Campen ist laut §28 des Naturschutzgesetzes nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers erlaubt.
Sachsen-Anhalt Ja Ja Campen ist erlaubt, wenn die Erlaubnis des Waldbesitzers vorliegt.
Schleswig-Holstein Ja Ja Dieses Bundesland bietet knapp 20 freie Übernachtungsplätze an.
Thüringen Ja Ja Campen ist erlaubt, wenn eine Erlaubnis des Eigentümers oder der Behörde vorliegt.

 

Im Grunde ist somit das Campen eigentlich überall in Deutschland erlaubt, wenn vorher eine Genehmigung des Eigentümers oder Besitzers vorliegt. Diese ist jedoch unbedingt schriftlich festzuhalten, damit bei Kontrollen durch die Polizei oder den Förster Beweise vorliegen. Ist dies nämlich nicht der Fall, kann es mitunter zu sehr hohen Bußgeldern kommen, die das Zelterlebnis durchaus trüben dürften.

Camping- und Trekkingplätze sind eine gelungene Wahl

Soll dem Campingvergnügen nachgekommen werden, so ist es auf jeden Fall sicherer, sich einen Platz auf einem ausgewiesenen Campingplatz zu buchen. Dieser ist häufig in Wäldern oder auch in Nationalparks vorzufinden und schafft eine ideale Möglichkeit auf legale Art und Weise zu zelten.

Natürlich ist für viele auch das Campen im Ausland interessant. Doch auch hier gibt es wieder Unterschiede, die bedacht werden sollten. In der Schweiz sind das Zelten sowie das Biwak durchaus erlaubt, allerdings nur oberhalb der Baumgrenze sowie in alpinen Lagen. In Österreich ist wiederum das Zelten nicht gestattet, dafür aber das Biwak, sofern es sich um ein Notbiwak handelt. Wie man erkennen kann, ist es durchaus ratsam, sich bereits vor dem Urlaub mit dem Zelt genau über die örtlichen Regeln und Bestimmungen zu informieren.

Was ist beim Zelten sonst noch zu beachten?

Ganz unabhängig davon, ob das Zelten letzten Endes gestattet ist oder nicht, sollte nicht vergessen werden, dass wir alle nur Gäste in der Natur sind. Das richtige Verhalten sowie Benehmen ist für den Wald, die Wiesen und die Felder absolut maßgeblich. Daher ist nach dem Aufenthalt in Wäldern und auf Wiesen der Platz am besten so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde.

Das bedeutet, dass Müll mitzunehmen ist und sämtliche Spuren des Besuchs zu beseitigen sind. Lärm, laute Musik und Feierlichkeiten sind ebenso zu unterlassen, um andere Campinggäste oder die Tiere nicht zu stören. Das Entfachen von Feuer ist darüber hinaus nicht erlaubt. Alternativ können Speisen jedoch mit einem Campingkocher zubereitet werden. Mit diesem Wissen im Gepäck steht dem Übernachten in der freien Natur nichts mehr im Wege und dürfte vielen Campern wertvolle Erfahrungen und Erinnerungen bescheren.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, bitte erfragen Sie die genauen Bedingungen immer Lokal. Bildquelle: https://www.fahrradmagazin.net/testberichte/fahrrad-zelt-test/

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