Haustiere

Haustiere im Garten begraben

Wenn ein Haustier verstirbt, so ist das immer ein schmerzlicher Verlust. Dabei ist es ganz gleich, ob ein Hund, eine Katze, ein Vogel oder gar eine Maus verschieden ist. Das Tier ist in vielen Jahren dem Besitzer ans Herz gewachsen und die Trauer nun sehr groß. Damit der Abschied nicht allzu schwer fällt, überlegen viele Betroffene, ob sie ihre verstorbenen Haustiere im Garten begraben dürfen. Eine nicht ganz unberechtigte Frage, der genauer auf den Grund zu gehen ist.

Darf man Haustiere überall begraben?

Die meisten Menschen lieben Haustieren. Allein in Deutschland leben rund zwölf Millionen Katzen in Wohnungen oder Häusern. Die Hunde kommen gleich danach und sind mit 7,4 Millionen vertreten. Doch was passiert mit den Fellnasen, wenn sie versterben?

Die Besitzer dürfen nunmehr selbst entscheiden, was mit den Körper der verstorbenen Tiere passieren soll. Fische landen zumeist im Abwasser und kleine Tiere wie Hamster oder Meerschweinchen in den Hausmüll. Bei handgroßen Tieren ist das auch in Ordnung. Größere Tiere, wie eine Katze oder ein Hund dürfen jedoch nicht in den Hausmüll oder in die Biotonne gegeben werden. Es ist ebenso verboten, die Tierüberbleibsel einfach in einem Waldstück, auf angrenzenden Wiesen oder Feldern zu vergraben. Wer es allerdings doch tut und dabei erwischt wird, muss laut dem Tierkörperbeseitigungsgesetz mit einer empfindlichen Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Darf nun das Tier im eigenen Garten vergraben werden? Oder ist diese Maßnahme eventuell  auch verboten?

Ist eine Tierbestattung im Garten möglich?

Wer einen Ort zum Trauern benötigt, darf sein Haustier im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück begraben. Diese Tierbestattung ist erlaubt und auch legal. Bei kleinen Tieren ist das auch ohne eine Genehmigung möglich. Bei größeren Haustieren wie Schäferhunden ist jedoch eine Erlaubnis nötig. Diese können Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt einholen. Das Amt stellt eine solche Erlaubnis zumeist problemlos aus. Eine Verweigerung besteht lediglich dann, wenn das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.

Hintergrund: Die Leichengifte könnten in das Grundwasser vordringen. Daher sind die Haustiere auch nicht in der Nähe von Wasser- oder Naturschutzgebieten zu begraben. Hier gelten spezielle gesetzliche Vorgaben. Eine besagt beispielsweise, dass sich die Ruhestätte des Haustieres mindestens ein Meter von öffentlichen Wegen befinden muss.

Was ist beim Begraben der Haustiere zu beachten?

Was viele Haustierbesitzer nicht wissen: Das Haustier ist mindestens einen halben Meter tief im Erdreich zu vergraben. Anschließend muss die Tierleiche mit reichlich Erde bedeckt werden. Liegt das Haustier nämlich zu flach im Boden oder ist das Grab nicht mit ausreichend Erde aufgefüllt, können andere Tiere aufmerksam werden. Diese wittern den Leichengeruch und graben das tote Tier im Zweifelsfall wieder aus.

Aus diesem Grund ist das Tier am besten in einen ausreichend großen Karton zu legen. Alternativ ist auch eine dicke Decke oder anderes Material zu verwenden, in dem das Tier einzuwickeln ist. Wichtig ist, dass das Material mit der Zeit verrotten kann. Ideal sind somit natürliche Stoffe wie alte Zeitungen, Decken aus Wolle, Handtücher oder die liebste Kuschelmatte des Haustieres.

Wo kann ich das Tier begraben lassen, wenn ich keinen Garten besitze?

Ist kein Garten vorhanden, so kann das Haustier auch auf einem Tierfriedhof seine letzte Ruhe finden. Gleichwohl ist eine Einäscherung ebenso möglich. Nach dem Vorgang dürfen Frauchen und Herrchen die Überreste des Tieres in einer kleinen Urne mit nach Hause nehmen oder die Asche auf Wunsch verstreuen.

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