autowaschen auf dem eigenen Grundstück

Autowaschen auf eigenem Grundstück: Das sollten Sie wissen

Wer kennt das nicht? Ein Ausflug ist geplant, doch das Auto ist mal wieder nicht sauber. Warum also nicht einfach das Auto schnell auf dem eigenen Grundstück waschen? Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort finden Sie in folgendem Beitrag.

Darf man sein Auto auf dem eigenen Grundstück waschen?

Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach, denn aktuell gibt es tatsächlich kein Gesetz, das eindeutig Klarheit in die bundesweite „Auto-Wasch-Angelegenheit“ bringt. Dennoch gibt es Regeln, die man beim Autowaschen beachten muss.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes

Grundsätzlich regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes den Umgang mit Wasser. Das WHG hat die Aufgabe, den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wasser festzulegen und die Einwirkung des Menschen auf Gewässer und das Grundwasser zu steuern.

Beim Autowaschen geht es also vordergründig um das Abwasser, was im Boden versickert und so ins Grundwasser gelangt.

Das bedeutet: Auf einem unbefestigten Grundstück, wie Rasen, Schotterweg oder ähnlichem ist das Waschen des Autos aufgrund der Gefahr für die Umwelt verboten.

Steht das Auto auf befestigtem Grund – zum Beispiel auf einer Betoneinfahrt mit Abfluss sieht es etwas anders aus. Hier legt die Kommune bzw. die Stadt die Regeln für das Waschen eines PKWs auf einem Privatgrundstück fest. Wer also vorhat, sein Auto dort zu waschen, sollte sich vorher unbedingt nach den Vorschriften bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der zuständigen Wasserschutzbehörde erkundigen.

Es gibt durchaus Regionen, wo das Waschen eines Autos auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist – vorausgesetzt es werden weder chemische Reinigungsmittel noch Hochdruckreiniger oder Dampfstrahlgeräte verwendet.

Warum ist das Autowaschen verboten?

Im Grunde genommen sind weder das Auto noch das Wachen der eigentliche Grund für das Verbot, sondern der Schutz der Umwelt bzw. der anliegenden Gewässer und des Grundwassers.

Das eigentliche Problem beim Autowaschen auf dem eigenen Grundstück ist nicht nur die Verwendung von Reinigungsmitteln. Auch ohne diese gelangen allein durch das Waschen des Autos mit klarem Wasser umweltschädliche Stoffe, wie Öl, Treibstoff und Schmierstoffe in das Grundwasser und richten dort großen Schaden an.

Handelt man zuwider, drohen wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit Bußgeldstrafen. Diese fallen je nach Bundesland ganz unterschiedlich aus:

Baden-Württemberg

500-50.000 €

 

Bayern

50-25.000 €

Berlin

Keine Angaben

Brandenburg

25-50.000 €

Bremen

25-30.000 €

Hamburg

35-2.500 €

Hessen

Keine Angaben

Mecklenburg-Vorpommern 50-50.000 €
Niedersachsen

50-50.000 €

 

Nordrhein-Westfalen

500-50.000 €

Rheinland-Pfalz

25-50.000 €

Saarland

25-50.000 €

Sachsen

25-50.000 €

 

Sachsen-Anhalt

Keine Angaben

Schleswig-Holstein

25-25.000 €

Thüringen

50-50.000 €

 

In einigen Bundesländern gilt die Verunreinigung von Grundwasser oder Gewässern sogar als Straftat und wird strafrechtlich verfolgt.

Darf man das Auto auf öffentlicher Straße waschen?

Dagegen spricht nicht nur das WHG, sondern auch das Verkehrsrecht, denn Autowaschen ist kein sogenannter Verkehrsvorgang und stellt somit eine Störung des Verkehrsraums dar.

Wo kann ich mein Auto waschen?

Mittlerweile gibt es in Deutschland in jeder Region ausreichend Waschanlagen und Waschplätze, wo man sein Auto waschen kann. Diese sind in vielen Fällen zusätzlich mit Handwaschplätzen und Staubsaugern ausgestattet und bieten somit eine komfortable Möglichkeit den eigenen PKW von innen und außen zu reinigen.

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