Angeln am privaten Teich

Angeln an privaten Seen & Teichen: Was ist erlaubt?

Wer in einem Gewässer angeln will, muss sich dabei an bestimmte Regeln halten. Das gilt auch für private Seen oder Teiche. Genau damit beschäftigt sich dieser Artikel oder erläutert, was es dabei alles zu beachten gilt. Teilweise besteht sogar die Möglichkeit, auch ohne Angelschein zu angeln. Allerdings müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein, die unten noch etwas genauer erläutert werden.

Ist das Angeln am eigenen Privatsee oder Teich erlaubt?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn die einzelnen Bundesländer regeln dies zumeist etwas unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist das Angeln ohne einen vorhandenen Fischereischein nicht gestattet. Das gilt auch für private Seen und Teiche. Somit sollte individuell geschaut werden, wie das jeweilige Bundesland diesen Punkt regelt, um Problemen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

Übrigens: Wenn ein Pächter oder auch Besitzer eines Gewässers sich keinen Fischereischein zeigen lässt, macht er sich strafbar. Gleiches gilt auch für die Angler selbst. Um dabei auf der sicheren Seite zu sein, sollte man daher stets seinen Angelschein mit sich führen und dem Besitzer oder Pächter diesen zeigen, bevor mit dem Angeln begonnen wird. So lassen sich teure Geldstrafen vermeiden.

Wer hingegen ohne einen solchen fischt, begeht die sogenannte „Fischwilderei“ und muss mit einem Strafverfahren sowie einem Eintrag in das „polizeiliche Führungszeugnis“ rechnen.

Was muss generell beim Angeln an Gewässern berücksichtigt werden?

Doch auch wenn es sich nicht um ein privates Gewässer handelt, gilt es bestimmte Regeln einzuhalten. Dabei spielt in erster Linie das Thema „Schonzeit“ eine sehr wichtige Rolle. Wie der Name bereits erahnen lässt, geht es dabei darum, die Fische in bestimmten Jahreszeiten nicht zu stören, sodass diese sich ungestört fortpflanzen können. Auch die Schonzeiten werden von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt.

Somit gilt es hier auch wieder individuell zu schauen, welche Regeln in welcher Region vorherrschen. Dazu gehört unter anderem auch nachzufragen, welche Fischart zu der jeweiligen Jahreszeit gerade geschützt ist. Eine gute Übersicht bietet hier https://angelmagazin.de/schonzeiten/.

Der Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein wird auch als Angelkarte bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Bewilligung zum Angeln in einem Gewässer bescheinigt. Häufig wird er mit dem Angelschein verwechselt, der besagt, dass der Besitzer eine offizielle Fischereiprüfung abgelegt und bestanden hat. Die Notwendigkeit eines Erlaubnisscheins ist abhängig vom Gewässer, daher ist es sehr empfehlenswert, sich vorher nach den örtlichen Gegebenheiten des Gewässers zu erkundigen. Wer ohne Angel- und Erlaubnisschein angeln möchte, kann dies in einigen Bundesländern aufgrund der dort geltenden Regelungen tun. Dazu zählen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen, NRW und Brandenburg.

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